Komposit

Ein Komposit ist eine Kunststoffverbindung, welche unter Zufuhr eines UV- Lichts aushärtet. Komposite besitzen die Eigenschaft, die Zahnfarbe zu imitieren. Sie ersetzen plastisch und frei modellierbar die verlorene Zahnhartsubstanz ästhetisch, wie auch funktional sehr gut. Komposite gehen keine chemische Verbindung mit dem Zahn ein, sondern werden durch Aufbringen eines Adhäsives dauerhaft mit dem Zahn verbunden.

Komposite sind zahnfarben, das heißt, sie ersetzen die fehlende Zahnhartsubstanz so, dass die Füllung nicht zu erkennen ist. Gerade bei Füllungen im Frontzahnbereich ist eine hochwertige und individuelle Ästhetik erwünscht und kann nur durch Kunststoffe oder Keramikverblendungen gewährleistet werden. Zudem sind Komposit-Füllungen substanzschonend, da hier für die Füllung keine spezielle Form der Füllungskavität erforderlich ist, sondern die von Karies gereinigte Kavität direkt gefüllt werden kann.

Die Haltbarkeit von Kompositfüllungen entspricht der Haltbarkeit anderer plastischer Füllungen.

Allergische Reaktionen auf Komposite sind praktisch nicht bekannt. Nach aktuellen klinischen Studien sind auch keine medizinischen Indikationseinschränkungen oder Nebenwirkungen gegeben. Schmerzen nach der Füllungstherapie resultieren aus einer tiefen, vorhergehenden Karies und demnach einer tiefen Wunde in der Zahnsubstanz, was zu einer Reizung und Entzündung des Nerven-Gefäßbündels des Zahnes führt.

Anwendungsgebiete und Indikationen von Kompositfüllungen sind:
  • Ästhetische, zahnfarbende Füllungen im Front- und Seitenzahngebiet
  • Zahnhalsfüllungen
  • Bei Kontraindikation von Amalgam: Niereninsuffizienz oder Amalgamallergie
  • Bei geringem bis mäßigem Zahnhartsubstanzverlust (bei größerem Zahnhartsubstanzverlust ist zur Stabilisierung der restlichen Zahnhartsubstanz evtl. ein Inlay oder eine Krone indiziert)

Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Leistungsumfang der Krankenkassen bezieht sich auf die entstehenden Kosten einer Amalgamfüllung der entsprechenden Größe. Allerdings sind bei Kompositfüllungen die notwendige Arbeitszeit sowie die Materialkosten im Vergleich zur Standard-Amalgamfüllung erhöht. Hierzu hat der Gesetzgeber einen Mehrkostenzuschlag eingeführt, um die entstehenden Mehrkosten des behandelnden Praxisteams zu decken. Ein Teil der Kompositfüllung (entsprechend der Kosten einer Amalgamfüllung) übernimmt weiterhin die gesetzliche Krankenkasse für Sie.